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BEATBOX
Juan Roos
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Haftungsausschluss

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."


Vertragsbedingungen und AGBs

1. Das Entgelt beträgt pro ½ Jahr für den zu leistenden Unterricht EUR 312,- .Dieses Entgelt ist in sechs gleichen Teilbeträgen von EUR 52,- monatlich im Voraus zu zahlen. Der Schüler oder dessen gesetzlicher Vertreter willigt mit Unterzeichnung des Vertrages ein, das der oben genannte monatliche Teilbetrag per Lastschrift bis spätestens den fünften Kalendertages eines jeden Monats von Seinem Konto eingezogen wird. Im Falle einer Ruecklastschrift ist der Lehrer zu einer Erhebung von einer Gebühr in Höhe von EUR 8,- berechtigt. Für erforderlich werdende Mahnschreiben ist der Musiklehrer ferner berechtigt, EUR 2,50 pro Mahnung Auslagenerstattung zu verlangen.

Zahlungsrueckstand von mehr als zwei Monaten Unterrichtsverguetung berechtigt den Musiklehrer zur fristlosen Kündigung des Vertrags; Zahlungsansprueche werden hierdurch nicht berührt. Der Musiklehrer ist berechtigt, die vorstehend vereinbarte Jahresverguetung sowie den Stundensatz jährlich um 5% zu erhöhen, erstmals jedoch nach Ablauf eines Kalenderjahres vom Unterrichtsbeginn an, danach jeweils nach Ablauf eines weiteren Kalenderjahres. Soweit der Musikschueler die Erhöhung des Honorars nicht akzeptiert, besteht Kuendigungsberechtigung. Die Kündigung ist durch eingeschriebenen Brief vor Ablauf eines Unterrichtshalbjahres auszusprechen und wird, sofern nicht vor Ablauf des dritten Monats des ersten Vertragshalbjahres der Fortsetzung des Vertrags widersprochen wird, mit Ablauf von drei Monaten, die auf das Ende des Monats folgen, in dem die Kündigung ausgesprochen wird, wirksam. Soweit die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Vertragshalbjahres wirksam wird, ist der Musikschueler verpflichtet, für den in das zweite Jahr nach Vertragsbeginn fallenden Zeitraum geleisteten Unterricht die erhöhte Vergütung zu zahlen. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird verlängert er sich jeweils um weitere sechs Monate.

2. Der Musikschueler ist zur Entgeltzahlung auch dann verpflichtet, wenn er am Unterricht nicht teilnimmt bzw. teilgenommen hat. Dies gilt auch für den Fall einer Erkrankung des Musikschuelers. Sofern die Erkrankung auf einen Unterrichtstag beschränkt bleibt, verpflichtet sich der Musiklehrer, den versäumten Unterricht nachzuholen; hierbei ist der Musiklehrer nur verpflichtet, zwei alternative Nachholtermine zu benennen. Soweit der Musikschueler keinen dieser Ersatztermine beansprucht, entfällt die Leistungspflicht des Musiklehrers, nicht jedoch der Zahlungsanspruch.

Wenn der Musikschueler ein ärztliches Attest vorlegt, ausweislich dessen ein Ende der Erkrankung nicht absehbar ist, wird der Vertrag für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt und verlängert sich nach Genesung um den Aussetzungszeitraum. Der Musikschueler ist in einem solchen Fall verpflichtet, für die Dauer von zwei Monaten ab Erkrankung das Entgelt fortzuzahlen, wobei diese Zahlung auf nach Genesung fällig werdende Vergütungen angerechnet wird. Alternativ hat der Musikschueler bei ärztlich attestierter unabsehbar langer Krankheitsdauer das Recht, den Vertrag zu kündigen, jedoch mit der Maßgabe, dass er zur Zahlung der Vergütung trotz solcher außerordentlicher Kündigung für die Dauer von zwei Monaten ab Erkrankung verpflichtet bleibt.

3. Soweit der Musiklehrer verhindert ist, den Unterricht zum vereinbarten Zeitpunkt zu erteilen verpflichtet er sich, den Unterricht zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt nachzuholen oder die Vergütung pro rata zu erstatten.

4. Der Unterricht findet ganzjährig statt; alle Tage, die in die hessischen Schulferien fallen oder gesetzliche Feiertage sind, bleiben unterrichtsfrei, ohne dass dies die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung berührt, nachdem der durch die Schulferien bedingte Unterrichtsausfall bereits bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt ist.

5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte dieser Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, gilt der Vertrag im Übrigen gleichwohl. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist alsdann durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht. Gerichtsstand ist Wetzlar.


23.01.08 - Hier ein Workshop zum Thema Hand Fuss Kombinationen download

14.01.08 - Hier nun Teil 2 der Flussuebungen zum download

13.01.08 - Beatbox hat auch nun eine eigene Seite auf Myspace.com!!!

13.01.08 - In Zukunft findet ihr hier workshops. Den Anfang macht heute die folgende Flussuebung fuer Drums download

24.11.07 - Juan Roos und die Beatbox Musikschule sind ab sofort offizieller Endorser von Istanbul Cymbals.

02.04.07 - Juan Roos und die Beatbox Musikschule werden ab sofort offiziell von ddrum unterstürzt. Der Endorsementvertrag wurde kürzlich geschlossen. Ein Bild vom Zusammentreffen auf der diesjährigen Musikmesse in Frankfurt finden Sie hier.